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   BayObLG, 15.01.1974 - BReg. 2 Z 71/73   

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https://dejure.org/1974,1255
BayObLG, 15.01.1974 - BReg. 2 Z 71/73 (https://dejure.org/1974,1255)
BayObLG, Entscheidung vom 15.01.1974 - BReg. 2 Z 71/73 (https://dejure.org/1974,1255)
BayObLG, Entscheidung vom 15. Januar 1974 - BReg. 2 Z 71/73 (https://dejure.org/1974,1255)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtskraft; Interventionswirkung; Vorentscheidung; Vorverfahren; Wiederaufnahme; Wohnungseigentum; Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 18

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1147
  • Rpfleger 1974, 229
  • BayObLGZ 1974, 9
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79

    Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Versagung der Zustimmung des Verwalters

    Da er von keiner Seite angefochten wurde, ist er formell und materiell rechtskräftig geworden (§ 45 Abs. 1 WEG, § 22 Abs. 1 Satz 1 FGG; BayObLGZ 1974, 9/11; Bärmann RdNrn. 62, 64, 68, Weitnauer/Wirths RdNrn. 3, 5, je zu § 45).
  • OLG Hamm, 29.09.1992 - 15 W 199/92

    Erforderlichkeit der schriftlichen Zustimmung des Verwalters bei der Veräußerung

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  • BayObLG, 16.07.2003 - 3Z BR 150/03

    Voraussetzungen für den Widerruf einer Beschwerderücknahme

    Die Beweislast hierfür trägt der Antragsteller (BayObLGZ 1974, 9/12; Bassenge/Herbst/Roth §.18 FGG Rn. 29).
  • OLG Karlsruhe, 10.02.1987 - 4 W 41/86

    Verbot der selbständigen Vermietung eines Appartements; Einseitig aufgestellte

    Zur Wahrung der aus dem Wohnungseigentum herzuleitenden eigenen Rechtsposition war auch eine Nebenintervention zulässig (BayObLGZ 1970, 65, 68 ff.; NJW 1974, 1147/1148; Palandt/Bassenge, § 43 WEG Anm. 4 b).
  • OLG Frankfurt, 10.09.1979 - 20 W 381/79

    Pflicht des Gerichts zum Hinwirken auf eine sachgerechte Antragstellung; Folgen

    Es ist weitgehend unbestritten, daß Sachentscheidungen in echten Streitsachen, wie den Wohnungseigentumssachen, mit mit der Folge in materielle Rechtskraft erwachsen, daß die entschiedene Frage nicht einer neuerlichen richterlichen Nachprüfung unter denselben Beteiligten unterbreitet werden darf (vgl. Bärmann, a.a.O., § 45 Rdnr. 68; Keidel-Kuntze-Winkler, FGG, 11. Aufl., § 31 Rdnr. 18; BayObLG RPfleger 74, 229).
  • BayObLG, 25.11.1993 - 2Z BR 81/93

    Materielle Rechtskraft von Entscheidungen im Wohnungseigentumsverfahren

    Beschlüsse in echten Streitsachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, zu denen die Wohnungseigentumssachen mit Ausnahme der Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 3 WEG gehören, sind in gleicher Weise der materiellen Rechtskraft zwischen den Beteiligten zugänglich wie Urteile im Zivilprozeß zwischen den Parteien (vgl. BayObLGZ 1974, 9/11; 1980, 29/36; BayObLG WuM 1989, 350; OLG Frankfurt OLGZ 1980, 76; Bärmann/Merle WEG 6. Aufl. Rn. 59, Weitnauer WEG 7. Aufl. Rn. 16, jeweils zu § 43 ; Keidel/Zimmermann FGG 13. Aufl. § 31 Rn. 18).
  • BayObLG, 29.01.1975 - BReg. 2 Z 65/74

    Durchsetzung eines Anspruchs auf Zahlung von Wohngeld, um eine Rücklage einsparen

    Dieser Grundsatz kann aber für das "echte Streitverfahren" in Wohnungseigentumssachen, das dem Zivilprozeß angenähert ist (BayObLGZ 1974, 9/11 = NJW 1974, 229), keine Gültigkeit beanspruchen (vgl. BayObLGZ 1972, 246 = Rpfleger 1972, 411; Jansen aaO Vorbem. §§ 8-18 Rdnrn. 58-59; Keidel/Winkler aaO Vorbem. §§ 8-18 Rdnrn. 3-4, § 12 Rdnr. 111, § 23 Rdnr. 5).
  • BayObLG, 18.05.1995 - 2Z BR 36/95

    Restitutionsantrag in Wohnungseigentumssachen

    a) Der Senat hat wiederholt entschieden, daß in Wohnungseigentumssachen die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens in entsprechender Anwendung der §§ 578 ff. ZPO zulässig ist (BayObLGZ 1974, 9/11; BayObLG WuM 1991, 133 und 1992, 284, jew. m.w.N.).
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